Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020


Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir Euch herzlich zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: Freitag, 31.07.2020, 19:30 Uhr (Einlass ab 19:00h)
Ort: Eisstockbahn, Am Sportpark 4, 85609 Aschheim

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

1. Begrüßung – Festlegung von Versammlungsleitung und Protokollführer
2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einberufung, sowie der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Verlesen der Tagesordnung und Abstimmung über die Annahme
4. Vortrag des Geschäftsberichtes 2019 /20 und Aussprache
5. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache
6. Entlastung des Vorstandes
7. Vortrag des Sportberichts 2019 /20 und Aussprache
8. Vorstellen des Haushaltsplanes 2020/21
9. Vorstellung der Kandidaten für die Vorstandsämter (1. - 2. - 3. Vorstand, weiteres Mitglied des VS, Kassier und Schriftführer)
10. Wahl des Vorstandes
11. Vorstellung der Kandidaten für die Jugendleitung
12. Wahl der Jugendleitung
13. Jahresplanung / Vorschau auf Vereinsaktivitäten
14. Verschiedenes
15. Beendigung der Mitgliederversammlung und Verabschiedung


Gem. § 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung 4 Wochen vor dem Versammlungstermin.

Dieses Jahr stehen auch wieder Vorstands-, Kassenprüfer- und Jugendleiterwahlen an. Bezüglich des Stimmrechts möchten wir Euch noch darauf aufmerksam machen, dass gemäß unserer Satzung § 5, Abs. 4 / 5 / 6 nur ordentliche Mitglieder ab 18 Jahren wahlberechtigt sind. Dies bedeutet, Elternteile, die nicht selbst Mitglied im Verein sind, haben kein Stimmrecht und können dies auch nicht in Vertretung ihrer Kinder ausüben.

Wir freuen uns auf zahlreiches und pünktliches Erscheinen.

Bitte denkt daran, dass die Versammlung im Freien stattfindet und Ihr Euch entsprechend kleiden müsst. Auch wird es auf Grund der noch bestehenden Beschränkungen keine Speisen geben.

Selbstverständlich gelten die Regelungen nach der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020

Deshalb: Bitte Mundschutz nicht vergessen und auf dem Gelände den Sicherheitsabstand beachten.

Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand

Sebastian Wührl