Neuigkeiten Zum Corona-Lockdown
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WG: ! 9. BayISMV - Regelungen für den Individualsport auf Sportanlagen im Freien

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

Zu den Änderungen ist Folgendes auszuführen:

Die Verordnung sieht keine Formulierung mehr vor, die die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zum Zwecke des „individualisierten Sports“ erlaubt. 

Die Landeshauptstadt München wird daher ab sofort die Bezirkssportanlagen und Eissportanlagen auch für den individualisierten Sport schließen.

 Die Vereine werden gebeten, ihre Sportanlagen für den Indoor- und Outdoorsport geschlossen zu halten und ab sofort auch keinen Individualsport (z.B. Tennis, Leichtathletik) im Freien mehr zuzulassen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre entsprechenden Sportanlagen mit einem entsprechenden Hinweisschild zu versehen sowie Ihre Vereinsmitglieder darüber zu unterrichten. Lediglich ein Betrieb von Sportanlagen zum Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes und Landeskader ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 der 9. BaylfSMV weiterhin möglich.

 Wir bitten Sie im Interesse aller, diese Vorgaben zu beachten. Diese Regelungen gelten ab sofort und derzeit befristet bis 20.12.2020. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten nach der 9. BayIfSMV geahndet werden können.

 Für den Berufs- und Leistungssport ergeben sich keine Änderungen bei der Nutzung der Städtischen Sportanlagen und Schulschwimmbäder.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sportamt

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport

Sportamt